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Beratung von Betriebs- und Personalratsgremien sowie MAV- in der Behindertenhilfe- zur Verbesserung der Beschäftigungssituation und Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern.
Beratungen erfolgen grundsätzlich nur für die Arbeitnehmerseite.
Problemlösungen werden gemeinsam mit der Interessenvertretung und den Betroffenen erarbeitet.
Wir beraten Sie objektiv über alle Möglichkeiten, aber auch über Grenzen des Machbaren.
Ich arbeite eng mit anderen Beratungsstellen zusammen und vermittle Sie bei Bedarf an die entsprechende Stellen weiter.
Meine Tätigkeit ersetzt nicht eine Interessenvertretung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Vermittlung notwendiger Kenntnisse für Betriebsratsarbeit d.h. Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb sowie Notwendigkeit für gegenwärtige oder anstehende Aufgaben.